Weitere Zuschüsse des WLSB
Sportgeräte
Der WLSB unterstützt die Sportvereine bei der Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten mit Geldern aus dem Sportstättenbau-Fördertopf. Allerdings können die Zuschüsse aufgrund der Engpässe bei den staatlichen Fördermitteln nur mit Einschränkungen gewährt werden.
Für Förderanträge muss daher beachtet werden, dass Sportgeräte erst ab Einzelanschaffungskosten von 2.000 Euro und Pflegegeräte ab 5.000 Euro bezuschusst werden. Die jeweils aktuell geltenden Regelungen des Förderpogramms sind den Sportgeräteförderrichtlinien zu entnehmen.
Weitere Informationen, die Ausschreibung sowie den Antrag finden Sie hier.
Zuschüsse für Übungsleiter/innen
WLSB-Mitgliedsvereine, bei denen Personen tätig sind, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind, können aus Sportfördermitteln des Landes Baden-Württemberg Beschäftigungskostenzuschüsse erhalten. Das sind
- Im Bereich Sportpraxis: Übungsleiter C, Übungsleiter B, Trainer C, Trainer B, Trainer A
- Im Bereich Vereinsführung: Vereinsmanager C, Vereinsmanager B
- Im Bereich Jugendarbeit: Jugendleiter
Voraussetzung ist gültige Lizenz.
· Maximal 200 Stunden im Jahr zu je 1,80 €
· Übungsleiter P zu je 2,25 €
Abgabe der Abrechnungsliste bis 31. Januar des Folgejahres.
Weitere Informationen, die Ausschreibung sowie das Änderungsformular finden Sie hier.
Zuschüsse Kooperation Schule – Verein
Um Kinder im Schulalter zu lebenslangem Bewegen, Sport und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der WLSB im Rahmen der Vereinsförderung des Landes Baden-Württemberg seit 1982 mit dem Zuschussprogramm „Kooperation Schule-Verein“ die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen. Bezuschusst werden Bewegungsangebote, die im folgenden Schuljahr von Schule und Verein gemeinsam durchgeführt werden. Grundlage ist eine jährliche Ausschreibung, in der die Zuschusskriterien festgelegt sind.
- Die Zuschussbeantragung erfolgt ausschließlich über das Internetportal www.meinwlsb.de. Anders eingehende Anträge werden nicht bearbeitet.
- Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung nur im Zeitfenster vom 15. März bis 15. Mai eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen kann. Der Antrag ist online auszufüllen und als Anfrage (Antrag) an die WLSB-Geschäftsstelle zu senden.
Weitere Informationen, die Ausschreibung sowie die Anleitung zum Online-Antrag finden Sie hier.
Zuschüsse Kooperation Kindergarten – Verein
Um Kinder im Vorschulalter zu lebenslangem Bewegen und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der WLSB mit dem Sonderprojekt "Kooperation Kindergarten & Sportverein" die Zusammenarbeit von Sportvereinen und Kindergärten.
Gefördert werden Maßnahmen, die von Sportverein und Kindergarten gemeinsam durchgeführt werden. Der Förderung liegt eine Ausschreibung zu Grunde, in welcher die Zuschusskriterien festgeschrieben sind.
- Bitte beachten Sie: Anträge können ab dem 15. April 2020 eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 1. Juni 2020.
- Der Antrag ist online auszufüllen und als Anfrage (Antrag) an die WLSB-Geschäftsstelle zu senden.
Weitere Informationen, die Ausschreibung sowie die Anleitung zum Online-Antrag finden Sie hier.
Zuschüsse Kooperation Fachverband – Schule
Zusätzlich zur Förderung von Kooperationen von Vereinen mit Schulen gibts es ein Sonderprojekt, in dem Sportfachverbände für besondere Kooperationsprojekte ausgezeichnet werden. Fachverbände können Maßnahmen einreichen, die über das normale Kooperationsprogramm hinausgehen, weil sie inhaltlich oder strukturell neue Wege aufzeigen. Die Auszeichnung dient als inhaltlicher und finanzieller Impuls für Verbände, die neue Wege in der Zusammenarbeit mit Schulen gehen.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
Zuschüsse Integration durch Sport
Durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stehen im Jahr 2020 finanzielle Mittel im DOSB-Bundesprogramm „Integration durch Sport“ für den Sport in Baden-Württemberg zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) stellt der Württembergische Landessportbund diese finanziellen Mittel denjenigen Mitgliedsorganisationen zur Verfügung, die sich mit ihrer Arbeit dafür engagieren, dass Menschen mit Migrationshintergrund stärker am organisierten Sport partizipieren.
Eine Förderung kann beantragt werden für Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich „Integration durch Sport“, z.B.:
- Kurzfristige Angebote für die Zielgruppe (z.B. Geflüchtete): B. Schnupperangebote, Workshops, zeitlich befristete Sportangebote, integrative Spiel- und Sportfeste o.ä.
- Regelmäßige Angebote für die Zielgruppe, dabei sind die Schaffung von neuen (neue, einladende und/oder aufsuchende Angebote) sowie die gezielte Öffnung von bestehenden Angeboten möglich.
- Außersportliche Angebote für die Zielgruppe die über das sportliche Regelangebot hinausgehen (z.B. Sport und pädagogische Angebote, sprachfördernde Maßnahmen, kulturelle Angebote, integrative Ausflüge und Freizeiten)
- Unterstützende Angebote und Unterstützungsleistungen für die Zielgruppe (z.B. Beratung, Hilfestellungen).
- Für Qualifizierungsangebote (Referentenkosten, Verpflegung und Reisekosten)
Weitere Informationen, die Förderbedingungen sowie die Anträge finden Sie hier.
Zuschüsse Inklusion im und durch Sport
Mit finanziellen Mitteln des Landes unterstützt der WLSB den organisierten Sport in Württemberg bei der "Inklusion im und durch Sport". Der WLSB fördert all diejenigen Mitgliedsorganisationen, die sich mit ihrer Arbeit für inklusive Maßnahmen im Sport einsetzen und das Thema nachhaltig angehen möchten. Dazu gehören neben inklusiven Sportangeboten auch Projekte und Veranstaltungen, die für das Thema "Inklusion im und durch Sport" sensibilisieren – ganz nach dem Motto "Einfach machen!" – und einen Meilenstein in Richtung der Entwicklung eines nachhaltig inklusiven Sportvereins bilden.
Förderfähig sind alle Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 stattfinden. Anträge können für das Förderjahr 2020 bis 30. Juni 2020 eingereicht werden.
Weitere Informationen, die Förderbedingungen sowie die Anträge finden Sie hier.
Jubiläen
· 130 € für 100- und 125jähriges Vereinsjubiläum
· 260 € für 150- und 175jähriges Vereinsjubiläum
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