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Das deutsche Sportabzeichen in Zeiten von Covid-19

Im Zuge der Corona-Krise wurden Sport und Bewegung im Sportverein auf Null heruntergefahren, dies galt leider auch für die wöchentlichen Treffs, Trainingsgruppen und Abnahmen zum Deutschen Sportabzeichen. Die Rückkehr zu einem Training im Verein kann nun auf Basis der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) erfolgen.

Zu Beginn sind in Baden-Württemberg alle Sportarten wieder erlaubt, die unter freiem Himmel und unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben ausgeübt werden können, da sich hier die vorgegebenen Hygienevorschriften und Schutzkonzepte leichter umsetzen lassen. Für das Deutsche Sportabzeichen trifft dies auf das Radfahren und die Leichtathletik zu. Gerätturnen wird fast immer in der Halle durchgeführt, auch ist dabei körperlicher Kontakt durch Hilfestellung wahrscheinlicher. Wie es im Bereich Schwimmen und einer Öffnung der Bäder in den nächsten Wochen weitergeht, ist momentan noch nicht entschieden.

Die Regelungen des Landes Baden-Württemberg, die zehn Leitplanken des DOSB sowie Empfehlungen des Leichtathletikverbandes und alles weitere zur Umsetzung der Sportabzeichen Abnahme finden sie hier.

Schwimmnachweis DSA

Der DOSB hat beschossen, die Anerkennung/der Nachweis der Schwimmfähigkeit für dieses Jahr etwas zu lockern:

  • Anerkennung des Schwimmnachweises aus dem Kinder- und Jugendbereich
  • Längere Anerkennung des Nachweises im Erwachsenenbereich
  • Anerkennung von älteren Schwimmabzeichen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier und auf https://www.deutsches-sportabzeichen.de/.