Ehrungsordnung der Sportkreisjugend Ludwigsburg
Die Sportkreisjugend Ludwigsburg ist als ausführendes Organ für die Verleihung der Ehrungen der WSJ zuständig.
§1
Grundsätzlich gilt die Ehrungsrichtlinie der WSJ
§2
Es können lediglich Personen geehrt werden, welche sich in einem Wahlamt und im ehrenamtlich tätigen Bereich eines Vereins, Fachverbands oder Sportkreises, befinden.
§3
Folgende Ehrungen können durch die Sportkreisjugend Ludwigsburg verliehen werden:
a.) Bronzene Ehrennadel der WSJ
nach frühestens 5 Jahren Tätigkeit gemäß §2a der WSJ Ehrungsrichtlinie oder nach frühestens 8 Jahren für besondere
Anerkennung im Jugendsportbereich der Sportkreisjugend Ludwigsburg
b.) Silberne Ehrennadel der WSJ
nach frühestens 10 Jahren Tätigkeit gemäß §2b der WSJ Ehrungsrichtline oder nach frühestens 16 Jahren für besondere
Anerkennung im Jugendsportbereich der Sportkreisjugend Ludwigsburg. Diese Ehrung darf nur an Träger der bronzenen
Ehrennadel der WSJ verliehen werden.
c.) Goldene Ehrennadel der WSJ
ach frühestens 15 Jahren Tätigkeit gemäß § 2 c der WSJ Ehrungsrichtlinie,frühestens 5 Jahre nach Verleihung der silbernen
WSJ Ehrennadel oder nach frühestens 24 Jahren für besondere Anerkennung im Jugendsportbereich der Sportkreisjugend
Ludwigsburg. Diese Ehrung darf nur an Träger der silbernen Ehrnennadel der WSJ verliehen werden.
d.) Ehrenband der Sportkreisjugend Ludwigsburg
Es dürfen ausschließlich Personen geehrt werden, welche mindestens 25 Jahre ehrenamtliche Erfahrung im Jugendsport-
bereich vorweisen können. Die zu Ehrenden müssen Träger der WSJ Ehrennadel in Gold sein. Das Ehrenband darf frühestens 5
Jahre nach Verleihung der WSJ Ehrennadel in Gold, verliehen werden. Es muss belegt sein, dass es sich um Personen handelt,
welche mit besonderem Engagement und außerordentlicher Hingabe im Jugendbereich tätig waren.
§ 4
Ehrungsanträge können von allen Mitgliedern des Sportkreises gestellt werden. Sie sind mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin bei der Sportkreisgeschäftsstelle über das Internetportal "meinWLSB" zu stellen. Das Ehrenband der Sportkreisjugend Ludwigsburg muss schriftlich beim Sportkreisjugendleiter mit entsprechender Begründung beantragt werden.
Die Verleihung einer Ehrung muss in einem würdigen Rahmen erfolgen.
§ 5
Die Zuständigkeiten für die Verleihung und Ernennungen sind wie folgt:
a) Die Verleihungsrichtlinien der Ehrennadel der WSJ werden durch die WSJ geregelt
b) Ehrungsanträge können von allen Mitgliedern des Sportkreises gestellt werden.
c) Für die Verleihung des Ehrenbandes der Sportkreisjugend Ludwigsburg ist grundsätzlich der Sportkreisjugendleiter oder
Sportkreispräsident zuständig.
d) Für die Genehmigung des Ehrenband Antrages ist grundsätzlich der Sportkreisjugendleiter gemeinschaftlich mit einem der
Stellvertreter zuständig. Es müssen beide Stimmberechtigte, dem Antrag zustimmen. In begründeten Ausnahmefällen kann der
Sportkreisjugendvorstand eine Entscheidung treffen. Ferner kann er den Antrag genehmigen, auch wenn die Voraussetzungen
nicht erfüllt wurden, in diesem Fall kann von § 3 Absatz d abgewichen werden. Wenn eine 2/3 Mehrheit der anwesenden
Vorstandsmitglieder dem Antrag zustimmt, gilt der Antrag als angenommen. Eine Abstimmung per Briefwahl der
Vorstandsmitglieder ist hierzu legitim.
Beschlossen am 06. Oktober 2009
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